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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Änderung von Fahrzeugdaten beantragen

Beschreibung

Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
  • Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
    zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • ggf. Anbauabnahme
  • ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war

Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Zuständige Stelle
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 204-2035
0340 204-2936

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr


Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen

Montag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Freitag 8.00 - 11.00 Uhr

Anzahl: 30
Gebühren: ja
rollstuhlgerecht