Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
Beschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen umtauschen. Der Umtausch kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes - bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- (elektronische) Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Der Umtausch der Kennzeichen ist kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde.
Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Zuständige Stelle
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 11.00 Uhr
Anzahl: 30
Gebühren: ja
rollstuhlgerecht