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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Saisonkennzeichen beantragen

Beschreibung

Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.

Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.

Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.

Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

  • Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
  • bei Vertretung des Halters: Vollmacht
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung
  • HU-Bescheinigung
  • Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

Grundgebühr: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

Zuständige Stelle
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
0340 204-2035
0340 204-2936

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr


Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen

Montag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Freitag 8.00 - 11.00 Uhr

Anzahl: 30
Gebühren: ja
rollstuhlgerecht