Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
Beschreibung
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.
Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Grundgebühr: 10,20 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Kennzeichenführende Kfz-Zulassungsbehörde entsprechend Ihres Kfz-Kennzeichens (zum Beispiel MD = Magdeburg)
06842 Dessau-Roßlau, Stadt
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 11.00 Uhr