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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Vormundschaft beantragen

Beschreibung

Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

 

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Der Fachbereich Bildung wird Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliches Gesetzbuch(BGB) vorgesehenen Fällen und somit gesetzlicher Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

nach Bestellung vom Gericht

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

Zuständige Stelle
Team Amtsvormundschaft
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215654

Mitarbeiter*innen

Hr. Siegert

Position: Amtsvormund
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215673
+49 345 2215748

Fr. Kuhwald

Position: Amtsvormund
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215657
+49 345 2215748

Fr. Ziebell

Position: Amtsvormund
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215948
+49 345 2215748

Fr. Pforte

Position: Amtsvormund
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215718
+49 345 2215748

Fr. Wilsdorf

Position: Amtsvormund
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215728
+49 345 2215735

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