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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erstattung für Schulfahrten beantragen

Beschreibung

Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.

Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.

Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können.  In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben und für drei oder mehr Kinder gemäß §§ 1 bis 3 des Bundeskindergeldgesetzes Kindergeld erhalten.

Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen. Der Antrag kann nur für das dritte und fortfolgende Kinder gestellt werden (es müssen zwei ältere Kinder vorhanden sein).

Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (�� 28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

  • Selbsterklärung

Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen

  • Vordruck Kostenzusammenstellung
  • Vordruck Mittelabruf

beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.

Es fallen ggf.Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Antragstellung erfolgt vor Fahrtantritt.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Zuständigkeit liegt beim Fachbereich Bildung, Abteilung Verwaltung und Finanzen, Team Verwaltung

Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Anlage 1

Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten/Eltern

Anlage 2

Zusammenstellung der Kosten gemäß Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten

Anlage 3

Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten

hier: Mittelabruf

Datenschutzhinweis zur Kostenerstattung von Schulfahrten

Hierzu füllen Sie eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der Sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen. Diese geben Sie in der Schule Ihres Kindes ab. Zusammen mit den von der Schule noch auszufüllenden Formularen "Kostenzusammenstellung" und "Mittelabruf" werden die beantragten Mittel durch die Schulen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen.

Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

Die in der Anlage 3 zu benennende Kontoverbindung muss entweder das Konto der Schule, des Schulträgers (Gemeinde, Landkreis), des Klassenleiters oder eines schulischen Fördervereins/Elternvereins sein, nicht das Konto der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Eine Auszahlung an die Eltern kann erfolgen, wenn von der Schule schriftlich bestätigt wurde, dass die Kosten bereits von den Eltern als Abschlag oder Gesamtbetrag an die Schule oder Lehrer überwiesen wurden.

Zuständige Stelle
Fachbereich Bildung
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216992
+49 345 2215652
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
  • Datenschutzhinweis Kostenerstattung Schulfahrten

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  • Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten Stadt Halle (saale)

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  • Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten gemäß § 8 Familien- und Beratungsstellenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA), GVBl. LSA 2005, 740

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  • Zusammenstellung der Kosten gemäß Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten, § 8 Familien-Beratungsstellenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA), GVBl. LSA 2005, 740

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  • Vordruck Mittelabruf - von Schule auszufüllen

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  • Zusammenstellung der Kosten für die Schulfahrten (von der Schule auszufüllen)

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