Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
zusätzlich:
- Antragsformular (in der Fahrschule erhältlich)
- Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson:
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Kopie EU-Kartenführerschein
- aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- ab 58,20 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
- 4 bis 8 Wochen
Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen. Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.
Antragstellung muss grunsätzlich persönlich erfolgen
Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ihr Anliegen direkt online starten:
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Fotomustertafel BMI aus 2007
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