Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Beschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Beförderung oder die Übernahme der Kosten:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zur 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am schulischen Berufsgrundbildungsjahr oder am Berufsvorbereitungsjahr und,
- Überschreitung der Mindestentfernung oder
- Unabhängig von einer Mindestentfernung, beim Vorliegen einer Behinderung.
In bestimmten Fällen besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- Durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird kein Schulbus beziehungsweise keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
- Antrag
- Original-Fahrscheine
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Schülerzeitkarte:
- Antragsformular
- ggf. zusätzliche Anspruchsbegründende Unterlagen wie z. B.:
- Atteste
- Begründungen für eine abweichende Wohnadresse zwischen Sorgeberechtigten und SchülerIn
Bezuschussung:
- Antragsformular
- Kopie des Abo-Vertrages mit der HAVAG über eine SchoolCard o.ä.
- Kopien der Kontoauszüge von vier Monaten im Schuljahr, die die Zahlung des Eigenanteils an die HAVAG nachweisen.
besonderer Beförderungsdienst:
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- amtsärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Beförderung mit einem besonderen Beförderungsdienst, wenn der Schwerbehindertenausweis diese Notwendigkeit nicht belegt
Keine.
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Die Einreichung der Anträge auf Schülerzeitkarte und besonderen Beförderungsdienst sollte bis zum 30. Mai für das nächste Schuljahr erfolgen, damit eine rechtzeitige Beförderung zu Schuljahresbeginn gewährleistet werden kann. Im Schuljahr erfolgt die Beantragung rechtzeitig vor Beförderungsbeginn.
Die Anträge auf Bezuschussung von Fahrtkosten sollten nicht vor Erreichen des Eigenanteils eingereicht werden und können bis maximal 30. September für das zurückliegende Schuljahr eingereicht werden.
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die Kosten der Schülerbeförderung erstattet.
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule ab der 11. Klasse oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Fachgymnasiums.
Zusätzliche Hinweise
Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu den einzelnen Dienstleistungen der Schülerbeförderung auf den zugehörigen Antragsformularen (siehe Formulare und andere Dokumente).
Schülerbeförderungssatzung der Stadt Halle (siehe unter Punkt Formulare u.a. Dokumente)
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
06114 Halle (Saale), Stadt
- Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Hr. Fischbock
06114 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Lorenz
06114 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Sosnowski
06114 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Besonderer Beförderungsdienst - Antrag
DownloadBezuschussung von Fahrtkosten bei Besuch der 11.-13. Klasse oder einer schulischen Ausbildung - Antrag
DownloadDatenschutzhinweis Schülerbeförderung
DownloadKostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung Fahrtkosten - Antrag
DownloadSatzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Halle (Saale)
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