Internationalen Führerschein beantragen
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Weitere Informationen, wo ein internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, geben auch Automobilclubs, Botschaften oder Konsulate.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Wenn kein EU-Kartenführerschein vorliegt, muss vorab eine Umstellung des Papierführerscheins erfolgen.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
15,00 EUR
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Die Ausstellung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde, Am Stadion 6, bei vorhandenem Kartenführerschein in Ausnahmefällen am Tag der Antragstellung. In allen anderen Fällen dauert die Bearbeitung maximal eine Woche.
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zur Beantragung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
Antragstellung
persönlich
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- Die Ausstellung eines internationelen Führerscheins kann auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) beantragt werden, wenn ein Kartenführerschein vorhanden ist.
- Da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung eines deutschen Alt-Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 4 Wochen dauert, sollten Sie, sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, eine frühzeitige Antragstellung vornehmen.
- Der internationale Führerschein gilt maximal 3 Jahre.
- Ein abgelaufener internationaler Führterschein kann nicht verlängert werden, er ist immer neu zu beantragen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ihr Anliegen direkt online starten:
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen