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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
  • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

 

EUR 3,50 - 31,00

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • für Behörden: 11,90 EUR (inkl. USt.)
  • für privatrechtliche Angelegenheiten: 35,70 EUR (inkl. USt.) 

Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.  

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • sofort

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  • Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin
  • Diesen Termin können Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren.
Zuständige Stelle
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214619
+49 345 2214617

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen

  • Datenschutzhinweis Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken

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Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
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06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214619
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