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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden

Beschreibung

Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass eine Genossenschaft in das Genossenschaftsregister einzutragen ist. Sie muss von mindestens drei Gründungsmitgliedern gegründet werden. Die Anmeldung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

  • Firmensitz
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte
  • Anmeldung
  • Satzung
  • Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats
  • Bescheinigung Prüfverband nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
03931 580
03931 582000

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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Team Gewerbe
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211405
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