Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins benötigen Sie Ersatz. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Kreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.
Diese „Karteikartenabschrift“ fordert die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Amts wegen bei der ausstellenden Behörde an.
Die Karteikartenabschrift wird auch für den Umtausch eines alten deutschen Führerscheins (grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein benötigt.
Die Karteikartenabschrift wird im Auftrag der antragstellenden Person direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes der antragstellenden Person übersandt.
schriftlicher Antrag
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: Nein
gebührenfrei
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Kreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Antragstellung
- formlos schriftlich (per Post, Fax, E-Mail)
Es besteht die Möglichkeit, einen Termin für das Anliegen online zu vereinbaren.
Notwendige Informationen
Notwendige Informationen für einen formlosen Antrag
Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden folgende Informationen benötigt:
• Familienname
• frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehenamen)
• Vorname bzw. Vornamen (bitte alle angeben)
• Geburtsdatum
• Geburtsort
• Ausstellungsdatum / Listen-Nr. des Führerscheins (wenn möglich)
• jetzige Wohnanschrift
• private Telefon-Nr. für eventuelle Rückfragen
Fall 1: Derzeitiger Wohnsitz: Halle (Saale) und der alte Führerschein wurde in einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt:
Anschriften anderer Fahrerlaubnisbehörden sind auf der Internet-Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu finden.
Teilen Sie dem Mitarbeiter mit, dass Sie nun in Halle (Saale) wohnen und einen neuen Führerschein beantragen möchten. Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Einwohnerwesen
Team Fahrerlaubnisbehörde
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
Telefax: 0345 221-4617
Fall 2: Der derzeitige Wohnsitz ist nicht mehr Halle (Saale), der alte Führerschein wurde von der Fahrerlaubnisbehörde in Halle (Saale) ausgestellt.
Richten Sie Ihre Anfrage an die Stadt Halle (Saale).
Teilen Sie bitte auch die genaue Anschrift und evtl. die Fax-Nummer der Fahrerlaubnisbehörde mit, für die Sie die Karteikartenabschrift benötigen. Die Karteikartenabschrift wird unmittelbar der Fahrerlaubnisbehörde zugestellt.
Der aktuelle Wohnsitz liegt in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der alte Führerschein wurde von der Fahrerlaubnisbehörde in Halle (Saale) ausgestellt.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegt und benötigen Sie dort zur Erledigung Ihrer Führerscheinangelegenheiten eine Karteikartenabschrift, übersenden Sie uns bitte ein formloses Schreiben und fügen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
Die Karteikartenabschrift wird Ihnen an Ihre Wohnanschrift übersandt.
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 15:00 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen