Fahrerlaubnis für Klassen AM, A1, A2 oder A erwerben
Beschreibung
Unter anderem um die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum zu erhöhen, haben derzeit Fahranfänger in den Ländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Möglichkeit, nach Fahrausbildung und bestandener Fahrerlaubnisprüfung bereits mit 15 statt mit 16 Jahren ein Fahrzeug der "Moped"-Klasse AM im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Die 15-Jährigen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der "AM 15-Teilnehmerbundesländer" AM-Fahrzeuge führen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen fahren darf bzw. umgekehrt, jedoch nicht in Bundesländern, die nicht Moped mit 15 eingeführt haben. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre).
Die Teilnehmenden dürfen zweirädrige Kleinkrafträder und Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Antrag auf Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahren“ ist nur möglich mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen werden für die Beantragung zur Teilhabe an dem Modellprojekt "AM ab 15 Jahre" folgende Unterlagen benötigt.
- Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt „AM ab 15 Jahre“ mit ausdrücklicher Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter - (Antragsformulare in der Fahrschule erhältlich)
- Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich)
- Zusätzlich: Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung aller gesetzlichen Vertreter
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (gemäß Passverordnung) wie oben gefordert, kann in digitaler Form vor Ort gegen Gebühr von 6 EUR angefertigt werden.
- 43,40 EUR
- zzgl. 4,85 EUR Direktversand
4 bis 8 Wochen
Nach abgeschlossener Fahrschulausbildung und bestandener praktischer Prüfung wird vom Prüfer eine Prüfungsbescheinigung zum Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM im Hoheitsgebiet der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ausgestellt und ausgehändigt. Die Prüfungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten nach Vollendung des 16. Lebensjahres. In dieser Frist wird der Kartenführerschein von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt und Ihnen im Direktversand durch die Post nach Hause zugestellt. (Die Kosten für den Versand sind nicht vermeidbar!).
Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.
Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.
Für die Identitätsprüfung des Bewerbers, zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse AM, ist bei der Antragstellung bzw. bei Ablegung der Prüfung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) besteht aber erst ab Vollendung des 16. Lebenjahres eine Ausweispflicht. Zur Teilnahme am Modellversuch ist es jedoch notwendig, bereits vor der Antragstellung AM 15, die Möglichkeit des vorzeitigen Antrages auf Ausstellung eines Personalausweises gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 PAuswG zu nutzen und sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice der Stadt Halle (Saale).
§ 6 Abs. 5a StVG
Rechtsverordnungen der Länder
§§ 7-25 FeV
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
MLV
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06122 Halle (Saale), Stadt
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