Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
· Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 150 jährlich (EUR 100,00 für das 1., EUR 50,00 für das 2. Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Kostenübernahme für ein gemeinschaftliches Schul- bzw. Kitamittagessen
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
- ausgefüllter Antrag je Kind (siehe Formulare)
- Bankverbindung
- ausgefüllte Nachweise der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Bescheinigung von Kita / Schule / Vereine / Einrichtungen (siehe Formulare)
keine
kostenlos
Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz gilt:
Sie können den Antrag maximal 1 Jahr rückwirkend stellen.
Für Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt:
Die Leistung wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen.
Sie können den Antrag im Sozialamt oder Jobcenter stellen.
- Sie stellen den Antrag für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrem örtlichen zuständigen Stelle (z.B. Sozialamt oder Jobcenter) oder über das OnlinePortal.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale).
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Empfänger von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG beantragen die Leistungen beim Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale), Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
06128 Halle (Saale), Stadt
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Mitarbeiter*innen
Fr. Sylvia Schulze
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Sandra Lewkowicz
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Candy Woitzik
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Kathrin Guth
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Manuela Köckritz
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Kirsten Arras
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Hr. Denis Kräupziger
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Jessica Kesselhut
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Ilona Liebau
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Luisa Greue
06128 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Bildung und Teilhabe - Klassenfahrten, Bestätigung der Schule oder KITA
DownloadBildung und Teilhabe - Lernförderung, Bescheinigung der Schule
DownloadBildung- und Teilhabeleistungen, Datenschutzhinweis
DownloadHinweisblatt Lernförderung
DownloadKostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung Fahrtkosten
DownloadLeistungen für Bildung und Teilhabe, Antrag
DownloadLeistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben - Bestätigung des Leistungsanbieters
DownloadLernförderbedarf - Bestätigung des Anbieters - Bildung und Teilhabe
DownloadSchulausflüge, Antrag auf Leistungen nach §28 Abs.2 Satz 1 SGB II oder §34 Abs.2 Nr.1 SGB XII
DownloadSchulausflüge, Nachweis Abrechnung des Schulausflugs gemäß §28 Abs.2 Satz 1 SGB II oder §34 Abs.2 Nr.1 SGB XII
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