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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

Beschreibung

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite 
der Stadt Halle (Saale), als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren.

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Zuständige Stelle
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214619
+49 345 2214617

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen

  • Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft

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  • Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister

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  • Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten

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  • Vollmacht - allgemein

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Weitere Stellen
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2214619
+49 345 2214617