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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen

Beschreibung

Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.

Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.  

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstehende Mehraufwendungen, wenn

  • Sie einen Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben,
  • die Mehraufwendungen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen und
  • Ihre Existenz gefährdet ist.
  • Antrag
  • Nachweis über die entstandenen Mehraufwendungen
  • Zahlungsnachweise
  • Nachweis der Existenzgefährdung

Für die Erstattung wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1705

Bemerkung: Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
0345 514-1746

Bemerkung: Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.

Aufzug vorhanden

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