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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Eintragung ins Handelsregister für Europäische Gesellschaft beantragen

Beschreibung

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:

  • Firmensitz
  • Rechtsform
  • Vertretungsberechtigte
  • Anmeldung
  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (dualistisches System) bzw. des Verwaltungsrates und der geschäftsführenden Direktoren (monistisches System)
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung des Vorstands bzw. der geschäftsführenden Direktoren steht (Bankbestätigung)
  • Liste der Aufsichtsratsmitglieder bzw. der Verwaltungsratsmitglieder
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsberichte der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes bzw. des Verwaltungsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • im Fall der §§ 26 und 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands

Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Sie müssen sich an einen Notar oder eine Notarin wenden.

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Zuständige Stelle
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
03931 580
03931 582000

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Anzahl: 100
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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