Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde, wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
- formlose Abmeldung per E-Mail (bei der Steuerbehörde)
- schriftliche Abmeldung (bei der Meldebehörde, bitte das unten aufgeführte Formular verwenden)
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
18.11.2015
Ihr Anliegen direkt online starten:
06108 Halle (Saale), Stadt
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
DownloadAnmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
DownloadBeiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
DownloadDatenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
DownloadDatenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
DownloadDatenschutzhinweis Verwarngeld
DownloadEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
DownloadHinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung
DownloadVollmacht - allgemein
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06122 Halle (Saale), Stadt