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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Feldes- und Förderabgabeerklärung ändern

Beschreibung

Wenn Sie erkennen, dass in Ihrer abgegebene Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben hinterlegt sind und dass es dadurch zu einer zu geringen Zahlung kommen kann oder bereits gekommen ist, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Nachzahlungen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Mitteilung entrichten.

Sobald Sie bemerken, dass Angaben Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung nicht korrekt sind, müssen Sie dies anzeigen und gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten.

Gegebenenfalls Nachzahlungen.

Ergibt sich durch die Änderung eine Nachzahlung, dann müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach der Anzeige bezahlen.

Innerhalb der jeweiligen Festsetzungsfrist.

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stelle. Sie erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Außenstelle Staßfurt
Neu Staßfurt
39418 Staßfurt
Bemerkung: Postanschrift: Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Außenstelle Staßfurt PF 156 06035 Halle (Saale)
039265 53130
SLK-157
Anzahl: 0
Gebühren: nein
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