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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen

Beschreibung

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.

  • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich, gegebenenfalls bieten die für Sie zuständige Steuerberaterkammer auch ein optionales Formblatt an.
  • Sofern die Verzichtserklärung erfolgt, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist zusätzlich die Sterbeurkunde einzureichen.
  • Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende L��schung im Register ist nicht möglich.
  • Sofern die Löschung aufgrund des Todes eines eingetragenen erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

  • Formulare: nein
  • OnlineDienst: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)

Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 61162-0
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