Zusammenfassende Meldung zur Umsatzsteuer abgeben
Beschreibung
Warenlieferungen an Unternehmer über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet der Erwerber der Waren dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen. Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Unternehmer, die die Waren liefern, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Neben den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (einschließlich Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b UStG; Konsignationslagerregelung) müssen Unternehmer folgende weitere innergemeinschaftliche Umsätze in ihrer Zusammenfassenden Meldung angeben:
- innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet
- Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
Eine unrichtige oder unvollständige Zusammenfassende Meldung muss gesondert für den Meldezeitraum berichtigt werden, in dem die unrichtigen oder unvollständigen Angaben erklärt wurden.
Kleinunternehmer, deren Umsatz im
- vorangegangenen Kalenderjahr EUR 22.000 nicht überstiegen hat und
- im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird,
müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Ihre Zusammenfassende Meldung müssen Sie grundsätzlich elektronisch, z. B. online über
- das BZStOnline-Portal (BOP)
oder
- das Elster-Portal
übermitteln.
Unternehmer, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.
- Sie sind im Elster-Portal registriert und besitzen ein Elster-Zertifikat
oder
- Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat
keine
- Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen (einschließlich Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b UStG; Konsignationslagerregelung) und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres
- Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, für die der im anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet: grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres
- für die Registrierung im BOP oder Elster-Portal: ca. 2 Wochen
- für die Beantragung einer BZSt-Nummer: ca. 1 Woche
- Einspruch
- Finanzgerichtliche Klage
(kommt nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden)
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- BZSt-Online-Portal (BOP)
- Online Formular zur Zusammenfassenden Meldung im BOP
- Elster-Portal
- Online Formular zur Zusammenfassenden Meldung im Elster-Portal
- Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung
- Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP
Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung grundsätzlich elektronisch, z. B. online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder das Elster-Portal , an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmer, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.
Elster-Portal:
- Sie müssen sich zunächst im Elster-Portal registrieren.
- Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto (Mein ELSTER) mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.
- Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung in Mein ELSTER auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
BZStOnline-Portal (BOP):
- Sie brauchen zuerst eine BZSt-Nummer. Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag zur Nutzung des BZStOnline-Portal zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen online auf. Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post oder Fax an das BZSt -Dienstsitz Saarlouis-.
- Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre BZSt-Nummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode (BZSt-Geheimnis) und die ZM-Registrierungs-ID zu Ihrer BZSt-Nummer.
- Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP. Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe der BZSt-Nummer und des BZSt-Geheimnisses ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
- Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
- Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
- Hinweise:
- Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Zur elektronischen Übermittlung von Massendaten müssen Sie nach der Registrierung online einen Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP stellen.
- Hinweise:
- Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung im BOP auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)