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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Adoptionspflege eines minderjährigen Kindes aufnehmen

Beschreibung

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.

  • Sie wollen ein Kind adoptieren.
  • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
  • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
  • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

Unterlagen der Annehmenden:

  • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
  • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
  • Geburtsurkunden
  • Meldebescheinigungen
  • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
  • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.

  • Notargebühren
  • Gerichtskosten
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

kostenlos

keine

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG

Wenden Sie sich an das Familiengericht (im Amtsgericht)

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

  • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
  • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Ausführliche Informationen zum Pflegekinderdiest finden Sie hier  

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Zuständige Stelle
Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale), Stadt
06095 Halle (Saale), Stadt
0345 2200
0345 2205030

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghaldsgvo.

Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr

Zahlstelle / Gerichtskasse
Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Linie 30
2 und 5
Anzahl:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Karte
Weitere Stellen
Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst
Radeweller Weg 13
06128 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215888
+49 345 2215963
+49 345 2215910
+49 151 54469552