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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Beschreibung

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Je nach Fall unterschiedlich.

Das Verfahren ist kostenfrei.

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Wegen des ggf. langen Bewillligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Unterhaltsvorschussstelle

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Team Unterhaltsvorschuss
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2213182
Aufzug vorhanden
  • Datenschutzhinweis UVG Halle 2023

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