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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege beantragen

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Kindertagespflege in der Stadt Halle (Saale) ist eine individuelle und familiennahe Angebotsform zur frühen Förderung und Entwickung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Sie erfüllt nach §5 KiFöG LSA einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen und entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten.

In Kindertagespflegen werden gemäß § 6 KiFöG LSA bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in deren Haushalt, in angemieteten Räumen oder in der Familie des Kindes betreut. 

Weitere Beratung zu dieser Betreuungsform, sowie aktuelle Platzfreimeldungen erhalten Sie über den Fachbereich Bildung, Kitaplatzsuche, Frau Tendler. Senden Sie dazu die Daten des Kindes mit Ihrer Adresse und Telefonnummer an gabriele.tendler@halle.de. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah. 

Haben Sie sich als Eltern für eine Kindertagespflege entschieden, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privaten dualen Betreuungsvertrag ab.

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Unterlagen können unter "Dokumente" eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Vermittlung und Antragstellung ist kostenfrei.

Der Kostensatz für den Platz in einer Kindertagespflege kann der Kostenbeitragssatzung entnommen werden – dieser ist adäquat der Kosten für einen Kitaplatz.

Gebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Bearbeitungsdauer: 2 Monate

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Übernahme der Platzkosten ist rechtzeitig (ca. 1-2 Monate vor Betreuungsbeginn) von Ihnen bei untenstehender Stelle zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare und reichen alle notwendigen und gültigen Unterlagen bevorzugter Weise per E-Mail ein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

keine Sprechzeiten, Termine nach telefonischer Absprache

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Zuständige Stelle
Team KiTa-Finanzierung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215781
+49 345 2215756

Mo:bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung

Mitarbeiter*innen

Fr. Stephanie Maue

Position: Sachbearbeiterin Tagespflege / Kostenerstattung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2212253
+49 345 2215756

Fr. Jana Schweinert

Position: Sachbearbeiterin Tagespflege/ Kostenerstattung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215744
+49 345 2215756

Fr. Mandy Wegewitz

Position: Sachbearbeiterin Tageseinrichtungen/ Büroassistentin der Abteilungsleitung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2215676
+49 345 2215858

  • Änderungsmitteilung bei laufender Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes

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  • Antrag auf Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes

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  • Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung zur Gewährung von Leistungen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)

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  • Merkblatt für Eltern bei der Inanspruchnahme der Finanzierung eines Kindertagespflegeplatzes

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  • Richtlinie über die Tagespflege in der Stadt Halle (Saale) gemäß §§ 23,24 SGB VIII und KiFöG LSA

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  • SEPA - Lastschriftmandat

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  • Vollmacht für getrenntlebende Sorgeberechtigte

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