Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege beantragen
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Die Kindertagespflege in der Stadt Halle (Saale) ist eine individuelle und familiennahe Angebotsform zur frühen Förderung und Entwickung von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Sie erfüllt nach §5 KiFöG LSA einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen und entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Sorgeberechtigten.
In Kindertagespflegen werden gemäß § 6 KiFöG LSA bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in deren Haushalt, in angemieteten Räumen oder in der Familie des Kindes betreut.
Weitere Beratung zu dieser Betreuungsform, sowie aktuelle Platzfreimeldungen erhalten Sie über den Fachbereich Bildung, Kitaplatzsuche, Frau Tendler. Senden Sie dazu die Daten des Kindes mit Ihrer Adresse und Telefonnummer an gabriele.tendler@halle.de. Eine Rückmeldung erfolgt zeitnah.
Haben Sie sich als Eltern für eine Kindertagespflege entschieden, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privaten dualen Betreuungsvertrag ab.
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Die Unterlagen können unter "Dokumente" eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Die Vermittlung und Antragstellung ist kostenfrei.
Der Kostensatz für den Platz in einer Kindertagespflege kann der Kostenbeitragssatzung entnommen werden – dieser ist adäquat der Kosten für einen Kitaplatz.
Gebühr: gebührenfreiVorkasse: Nein
Bearbeitungsdauer: 2 Monate
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Die Übernahme der Platzkosten ist rechtzeitig (ca. 1-2 Monate vor Betreuungsbeginn) von Ihnen bei untenstehender Stelle zu beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte die bereitgestellten Formulare und reichen alle notwendigen und gültigen Unterlagen bevorzugter Weise per E-Mail ein.
keine Sprechzeiten, Termine nach telefonischer Absprache
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
06122 Halle (Saale), Stadt
Mo:bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung
Mitarbeiter*innen
Fr. Stephanie Maue
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Jana Schweinert
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Fr. Mandy Wegewitz
06122 Halle (Saale), Stadt
- kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt:
Änderungsmitteilung bei laufender Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes
DownloadAntrag auf Übernahme der Finanzierung des Tagespflegeplatzes
DownloadHinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung zur Gewährung von Leistungen der Tagespflege gem. §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch VIII (KJHG)
DownloadMerkblatt für Eltern bei der Inanspruchnahme der Finanzierung eines Kindertagespflegeplatzes
DownloadRichtlinie über die Tagespflege in der Stadt Halle (Saale) gemäß §§ 23,24 SGB VIII und KiFöG LSA
DownloadSEPA - Lastschriftmandat
DownloadVollmacht für getrenntlebende Sorgeberechtigte
Download