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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Weiterbewilligungsantrag für Wohngeld stellen

Beschreibung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit Sie auch nach 12 Monaten ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

  • Sie haben genügend Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, aber nicht die Wohnkosten
  • Sie gehen arbeiten, aber verdienen nicht genug
  • Ihnen fehlt als Rentner oder Rentnerin oder Bewohner oder Bewohnerin von Alten-Pflegeheimen das Geld
  • Sie haben als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG oder erhalten dieses als Volldarlehen
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld 

Dem ausgefüllten Weiterbewilligungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

• Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

• Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist

• aktuelle Betriebskostenabrechnung,

• bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,

• bei Wohneigentum: aktueller Grundsteuerbescheid.

• Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.

• Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

• aktueller Rentenbescheid,

• aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B.

Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),

• Nachweis für Unterhaltszahlungen,

• Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

• Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.

• Schwerbehindertenausweis und

• Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag 2 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen.

Beispiel: Ihr Wohngeld läuft zum 31.3. aus. Dann stellen Sie den Antrag ungefähr am 1.2.

Wohngeldbehörde

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

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