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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen u.a.

Beschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.
Anträge, z.B. für Baumaßnahmen, Container, Gerüststellungen, Materiallagerungen u.a werden von den beiden u. g. zuständigen Stellen bearbeitet.

Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

Wenden Sie sich möglichst zuerst an das Team Sondernutzung. Dieses leitet den Vorgang ggf. weiter.

Es wird das ausgefüllte Formular "Sondernutzung/Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO - Antrag"

Benötigt wird der ausgefüllte Antrag auf "Sondernutzung/Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO - Antrag" mit Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Flächen, ein maßstabgerechter Lageplan (1:500) und ggf. die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder Trassenzustimmung.

Die Gebühren ergeben sich aus der Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung.
Für die Sperrung werden Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.OSt) berechnet.

Die Sondernutzung muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der Sondernutzungsbescheid wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sondernutzungssatzung (siehe Formulare)

Sondernutzungsgebührensatzung (siehe Formulare)

Zuständige Stelle
Team Sondernutzung / Märkte
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2212378
+49 345 2211404

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa:
So:

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
  • Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Halle (Saale)

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  • Sondernutzung, Datenschutzhinweis

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  • Sondernutzung/ Maßnahmenbezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO - Antrag

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  • Sondernutzungssatzung - Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Halle (Saale)

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Weitere Stellen
Team Sperrungen
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211257
+49 345 2211255
+49 345 2211242