Sprunglinks

Bürgerservice

Wo?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

Was?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen

Beschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.

Einer Baugenehmigung bedarf es nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem nicht für Werbeanlagen, soweit sie einer Zulassung nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht bedürfen. Es ist demnach zu prüfen, ob es sich bei der Werbeanlage um eine bauliche Anlage handelt, die straßenverkehrs- oder straßenrechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Erst wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, käme eine bauordnungsrechtliche Genehmigung in Frage. Die Zielrichtung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ist dabei unterschiedlich. Das Straßenverkehrsrecht hat unmittelbar den Schutz des Verkehrs zum Inhalt. Die straßenrechtlichen Anbauvorschriften dienen dem besonderen Schutzbedürfnis der Straße in ihrer Funktion als Verkehrsweg. Die Vorschriften der Landesbauordnung regeln die Belange der Bodennutzung bzw. baulich technische Anforderungen an die Anlage. Erforderlich ist, dass allen Belangen Rechnung getragen wird.

Der Träger der Straßenbaulast hat die Straße der Öffentlichkeit als Verkehrsweg in tauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies hängt auch von den baulichen Verhältnissen im Nachbarbereich der Straße ab. Störend wirkt unter anderem jede (gewollte) Ablenkung des fließenden Verkehrs durch bauliche Anlagen, insbesondere Werbung, auf Nachbargrundstücken. Zu prüfen ist, ob die beabsichtigte Werbung innerhalb oder außerhalb einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße installiert werden soll. Innerhalb solcher Ortsdurchfahrten ist wegen unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen wiederum die Unterscheidung zwischen Erschließungs- oder Verknüpfungsbereichen einer Ortsdurchfahrt wichtig. Bauliche Anlagen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten längs der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (Erschließungsbereich) in einer Entfernung bis zu 40 Metern bedürfen der Zustimmung der zuständigen unten angegeben Straßenbaubehörde.

Zu guter Letzt kann neben all diesem noch beachtlich sein, dass eine Werbeanlage auch unter die Vorschriften der Sondernutzung fallen kann, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden muss.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Es werden Baugenehmigungen für die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen an Privathäusern gemäß § 62 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt erteilt. Der Antrag muss schriftlich und mindestens in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden. In Sachsen-Anhalt sind Formulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen) 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
  •  ausgefülltes Antragsformular
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung)
  • Baubeschreibung
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung Werbeanlage)
  • entsprechend der beigefügten Checkliste Werbeananlagen (vgl. Bauvorlagenverordnung) 
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. § 68 Abs. 3 Bauordnung LSA) 

Weil für den Bürger die Rechtslage nicht leicht zu durchschauen ist und zudem eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden zuständig wäre, hat das Land Sachsen-Anhalt ein unkompliziertes Verfahren entwickelt. Alle mit der Errichtung einer Werbeanlage relevanten Antragsformalitäten können in den Fällen, in denen straßenrechtliche Anbauverbote oder –beschränkungen bestehen oder bei denen ggf. eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich wird, bei folgenden Straßenbaubehörden schriftlich formlos beantragt werden:

  • bei Gemeindestraßen über die jeweilige Gemeinde
  • bei Kreisstraßen über den jeweiligen Landkreis
  • bei Landesstraßen über die für den Bereich zuständige Niederlassung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird). Die Anschriften lauten:

    Zentrale
    Hasselbachstraße 6
    39104 Magdegurg

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Nord
    Sachsenstraße 11a
    39576 Stendal

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich West
    Rabahne 4
    38820 Halberstadt

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Mitte
    Tessenowstraße 12
    39114 Magdeburg

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost
    Gropiusallee 1
    06846 Dessau-Roßlau

    Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Süd
    An der Fliederwegkaserne 21
    06130 Halle (Saale)

In den übrigen Fällen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.

Zuständige Stelle
Team Zentrale Beratung/Antragsstellung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216306
+49 345 2216302

Mo. nach Vereinbarung

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

Mi. nach Vereinbarung

Do. nach Vereinbarung

Fr. nach Vereinbarung

Sa. geschlossen

So. geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Fr. Jana Hübel

Position: Teamleiterin
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216335
+49 345 2216302

Hr. Henry Heidler

Position: Sachbearbeiter Werbung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216318
+49 345 2216302

Hr. Ringo Grießel

Position: Sachbearbeitung
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216391
+49 345 2216302

Hr. Daniel Repphan

Position: Sachbearbeiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216343
+49 345 2216302

Hr. Matthias Schoch

Position: Sachbearbeiter
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2216323
+49 345 2216302

Karte