Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
Die Maßnahmen sollen:
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:
- Information und Beratung zu aktuellen Jugendschutzgesetzen
- Erteilung von Ausnahmeregelungen § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz - Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen, Casting usw.
- Beschwerdemanagement im Rahmen des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (Verstöße zu Jugendschutzgesetzen)
Durchführung gemeinsamer Jugendschutzkontrollen mit Ordnungsamt und Polizei - Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Gefährdungsbereichen (Jugendmedienschutz, Sucht, Gewalt, Gesundheitserziehung, religiöse Sondergemeinschaften und alles, was für Kinder, Jugendliche oder Eltern zum Problem werden kann….)
- Interessenvertretung für Kinder- und Jugendliche - Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR)
- Strukturelle Einflussnahme auf gesellschaftliche Lebenskontexte von Kindern und Jugendlichen (Gefährdungsabwehr und -vermeidung, Risikomanagement)
kostenlos
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
06112 Halle (Saale), Stadt
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
06108 Halle (Saale), Stadt
06114 Halle (Saale), Stadt
06110 Halle (Saale), Stadt