Sprunglinks

Bürgerservice

Wo?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

Was?
play_arrow
Geben Sie hier Wörter ein, die beschreiben, was Sie suchen (z.B. Baum fällen) oder eine Lebenssituation (z.B. Hausbau, Heirat).
Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen

Beschreibung

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.

Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle
Team Verkehrsorganisation
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211240
+49 345 2211367

Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Hr. Andreas Punzel

Position: Sachbearbeiter Personenverkehr, Beschwerdestelle Taxi
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale), Stadt
+49 345 2211266
+49 345 2211367

  • Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr

    Download
  • Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 - der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

    Download
Karte