Bescheinigung für die Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr beantragen
Beschreibung
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.
Die Genehmigung erteilt die zuständige Behörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
- § 5 Absatz 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Anlage 3 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
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Hr. Andreas Punzel
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