Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
sofort (nach vorheriger Terminvereinbarung)
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Die Anmeldung einer Nebenwohnung bei den Bürgerservicestellen Marktplatz 1 und Am Stadion 6 kann nur persönlich erfolgen.
BMI, Dr. Laier, RL VII2
19.11.2015
06108 Halle (Saale), Stadt
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
DownloadAnmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
DownloadBeiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
DownloadDatenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
DownloadDatenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
DownloadEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
DownloadVollmacht - allgemein
DownloadWohnungsgeberbescheinigung
Download
06122 Halle (Saale), Stadt