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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Grenzfeststellung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen ausgewiesen haben wollen, dann können Sie dies beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.

Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.

Für die Grenzfeststellung werden Gebühren und Auslagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, der Grenzlänge und der Bodenrichtwertzone. Die Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand an. Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Sie können die Grenzfeststellung online beantragen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle
Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rooseveltstr. 61
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 420390
Weitere Stellen
Ziegler, Claudio - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Breitscheidstr. 2 a
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 49530
03491 495324
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821