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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung beantragen

Beschreibung

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen. Wenn ein bestehendes Flurstück in mehrere Flurstücke aufgeteilt werden soll (zum Beispiel zum Verkauf), erhalten die neuen Flurstücke, jeweils eine eigene Flurstücksnummer. Damit sind formal eigenständige Flurstücke gebildet worden. Dafür müssen Sie grundsätzlich eine Liegenschaftsvermessung durchführen lassen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Liegenschaftsvermessung verzichten.

Flurstücksbestimmungen ohne Liegenschaftsvermessung werden ohne örtliche Vermessung durchgeführt. Die neuen Flurstücksgrenzen werden auf der Grundlage früherer amtlicher Vermessungen festgelegt. Die neuen Grenzen werden von der zuständigen Stelle berechnet. Sie können die Flurstücksgrenzen jederzeit in die Örtlichkeit durch Vermessung und Abmarkung -übertragen lassen.

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Die vorhandenen Daten reichen für eine Berechnung der neuen Flurstücksgrenzen aus.

Es fallen Kosten an für

  • die Bestimmung und
  • die Registerführung

Die Gebühren hängen ab

  • von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung ist umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

keine

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Sie können eine Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung online beantragen

  • Stellen Sie den Antrag auf Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle berechnet die neuen Flurstücksgrenzen aus den bereits bestehenden Daten.
  • Die Ergebnisse der Berechnung werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
  • Sie können die neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).                                    

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Brinkmann, Heinz-Theo - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rooseveltstr. 61
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 420390
Weitere Stellen
Ziegler, Claudio - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Breitscheidstr. 2 a
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 49530
03491 495324
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821