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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

Beschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen.

Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.

Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794

Montag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-17:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
13:00-18:00 Uhr (ohne Termin)

Freitag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Herr Enrico Jacob

Funktion: HSB Fahreignung / Neuerteilung nach gerichtlichem Entzug

Frau Sabine Bormann

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung, BTM); Fahrlehrer / Fahrschulen

Frau Cornelia Albrecht

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Birgit Jahn

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)

Herr Marcel Hollmann

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Janine Nehring

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Herr Kevin Kurczyk

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Theresa Gluth

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Anja Suthau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Leah Coßbau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - Ersterteilung und Erweiterung

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