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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung beantragen

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
     Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794

Montag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-17:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
13:00-18:00 Uhr (ohne Termin)

Freitag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Herr Enrico Jacob

Funktion: HSB Fahreignung / Neuerteilung nach gerichtlichem Entzug

Frau Sabine Bormann

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung, BTM); Fahrlehrer / Fahrschulen

Frau Cornelia Albrecht

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Birgit Jahn

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)

Herr Marcel Hollmann

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Janine Nehring

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Herr Kevin Kurczyk

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Theresa Gluth

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Anja Suthau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Leah Coßbau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

  • Antrag auf Verlängerung / Änderung der Auflagen einer Fahrerlaubnis

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