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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre;
     bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichendes Sehvermögen
  • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • EU-/EWR-Führerschein
  • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind,
  •  Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Zuständige Stelle
Landkreis Wittenberg - Fahrerlaubnisbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794

Montag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-17:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
13:00-18:00 Uhr (ohne Termin)

Freitag
08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)

Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Herr Enrico Jacob

Funktion: HSB Fahreignung / Neuerteilung nach gerichtlichem Entzug

Frau Sabine Bormann

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung, BTM); Fahrlehrer / Fahrschulen

Frau Cornelia Albrecht

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Birgit Jahn

Funktion: SB Neuerteilung / Entzug (Fahreignung)

Herr Marcel Hollmann

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Janine Nehring

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Herr Kevin Kurczyk

Funktion: SB Ersterteilung / Erweiterung / Umtausch / Ersatz / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Theresa Gluth

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Anja Suthau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

Frau Leah Coßbau

Funktion: SB Umtausch / Ersatz / Ersterteilung / Erweiterung / Verlängerung Fahrerlaubnis

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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