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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Widerspruch

Untere Wasserbehörde

§49 Abs 2 WHG

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2920
03491 806-2994

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Herr Gerald Redlich

Funktion: Abteilungsleiter

Frau Jessica Gerboth

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Michaela Körsten

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Kerstin Müller

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silke Dolge

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Susann Wichert

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr Stephan Felix

Funktion: Sachbearbeiter