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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Beschreibung

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Widerspruch

Untere Wasserbehörde

49 Abs 3 Satz 2 WHG

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2920
03491 806-2994

Sprechzeiten der Fachdienste:

Di  08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
     13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di  08:30 - 17:00 Uhr
Mi  08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr  08:30 - 14:00 Uhr

Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Mitarbeiter*innen

Herr Gerald Redlich

Funktion: Abteilungsleiter

Frau Jessica Gerboth

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Michaela Körsten

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Kerstin Müller

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Silke Dolge

Funktion: Sachbearbeiterin

Frau Susann Wichert

Funktion: Sachbearbeiterin

Herr Stephan Felix

Funktion: Sachbearbeiter