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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

Beschreibung

Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

Die fachliche Betreuung, Beurteilung und Beratung des Denkmalbestandes obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postfach 1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt
0345 514-2533

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Mitarbeiter*innen

Frau Susanne Nolte

Position: Referatsleiterin
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-2533
3

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 (1) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2

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  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für das Haushaltsjahr

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  • Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)

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  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für die Haushaltsjahre

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  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)

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Weitere Stellen
Landkreis Wittenberg - Untere Denkmalschutzbehörde
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
03491 806-2825
03491 806-2893