Kampfmittel melden
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde oder bei der Polizei anzeigen, ansonsten setzen Sie sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition oder Munitionsteile, die ihrer Natur nach explosiv ist, insbesondere Gewehrpatronen, Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Die Beseitigung aufgefundener Kampfmittel, insbesondere das Bergen, der Transport und die Vernichtung der Kampfmittel sowie die Suche nach Kampfmitteln bei begründeten Verdachtspunkten sind kostenlos.
Kosten entstehen nur für rein vorsorgliche Suchmaßnahmen nach Kampfmitteln bei unbegründetem Gefahrenverdacht und für die Bearbeitung des Antrages zur Kampfmittelsuche bei der Polizeibehörde nach deren Gebührenordnung.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. In den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle sind anstelle der Städte die Polizeidirektionen zuständig.
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 14:00 Uhr
Do 08:30 - 18:00 Uhr
Fr 08:30 - 14:00 Uhr
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Wittenberg:
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Bestellung als Schornsteinfeger beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Finanzanlagenvermittler Erlaubnis beantragen
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Kampfmittel melden
- Lärmbelästigung anzeigen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Ruhen der Schulpflicht beantragen
- Stellvertreter für Prostitutionsgewerbe anmelden
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Versammlung anmelden
- Landkreis Wittenberg:
- Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen
- Bestellung als Schornsteinfeger beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
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- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Kampfmittel melden
- Lärmbelästigung anzeigen
- Prostitutionsstätte anmelden
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anmelden
- Ruhen der Schulpflicht beantragen
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- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
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