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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Beschreibung

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

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