Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Meldebehörde
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- In der Kontingentsprechstunde montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
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