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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Mutterschaftsgeld beantragen

Beschreibung

Während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie privat versichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis/Minijob), stellen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt und erhalten einmalig maximal EUR 210,00.

Selbstständig tätige Frauen, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, sondern privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

gesetzlich versichert (Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig- oder pflichtversichert):

  • Mutterschaftsgeld maximal EUR 13,00/Tag von der gesetzlichen Krankenversicherung

gesetzlich versichert (Arbeitslose):

  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeld I

familienversichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

  • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt 

freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld versichert (Selbstständige):

  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

privat versichert (Arbeitnehmerin, mind. mit Minijob):

  • Mutterschaftsgeld, einmalig maximal EUR 210,00, vom Bundesversicherungsamt

  • Antragsformular

  • ärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe E

Zuständige Stelle
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
Weitere Stellen
PKV-Verband
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt