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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Widerspruch

Untere Wasserbehörde

§49 Abs 2 WHG

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Keine zuständige Stelle gefunden