Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Widerspruch
Untere Wasserbehörde
§49 Abs 2 WHG
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
16.12.2022