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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Beschreibung

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Widerspruch

Untere Wasserbehörde

49 Abs 3 Satz 2 WHG

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Keine zuständige Stelle gefunden