Verschmelzung eines Flurstückes beantragen
Beschreibung
Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.
Hierzu können Sie eine Verschmelzung beantragen. Das Grundbuchamt wird durch die zuständige Stelle beteiligt.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
- Sie haben für die Flurstücke keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.
keine
keine
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Sie können die Verschmelzung eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle stellt eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt.
- Das verschmolzene Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
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