Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
formloser Antrag
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
05.11.2015
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt