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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen

Beschreibung

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

formloser Antrag

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Zuständige Stelle
BürgerBüro Süd
Salbker Chaussee 67
39118 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-3365

Montag:      08.00 - 13.00 Uhr 

Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr 
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr

Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen

Hinweise:

  • montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
  • Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !

Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:

  • Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
  • Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
  • Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
  • Zulassung von Oldtimern

Terminreservierung unter:  www.magdeburg.de/terminreservierung

Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost

Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost

Weitere Stellen
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404960
BürgerBüro Mitte
Leiterstraße 2a
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5404359
BürgerBüro Nord
Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 5406299
Behördenrufnummer 115 / Backoffice
Breiter Weg 222
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 540-4351