Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
05.11.2015
39130 Magdeburg, Landeshauptstadt
Montag: 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Jeden 3. Mittwoch im Monat geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen
Hinweise:
- montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist.
- Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen !
Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können:
- Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren
- Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung
- Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug
- Zulassung von Oldtimern
Terminreservierung unter: www.magdeburg.de/terminreservierung
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt