Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.
Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.
Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.
- Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks,
- bevollmächtigte Person,
- Inhaber sonstiger Rechte.
- Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
- die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
- die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.
Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.
Die Gebühren sind abhängig von
- der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- der Grenzlänge,
- der Bodenrichtwertzone und
- der Anzahl der Flurstücke.
Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.
Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.
- Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
- Das Flurstück wird gebildet.
- Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
- Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
- Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
24.03.2023
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Leistung der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde online beantragen (Verfügbare Sprachen: de)
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo. - Do. 07:00 - 16:15 Uhr
Fr. 07:00 - 13:30 Uhr
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt