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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) beantragen

Beschreibung

Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke des Landes nachgewiesen.

Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung werden die vorgesehenen Flurstücksgrenzen zuerst in das Liegenschaftskataster eingetragen. Erst danach müssen die gebildeten Flurstücksgrenzen vor Ort -übertragen werden. Sie haben hierfür ein Jahr Zeit.

Eine Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung heißt Sonderung.

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks,
    • bevollmächtigte Person,
    • Inhaber sonstiger Rechte.
  • Die Lage der vorgesehenen Flurstücksgrenzen sind in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) eindeutig vorgegeben,
  • die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte liegen vor und
  • die Koordinaten der neuen Grenzpunkte können berechnet werden.

Für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Gebühren sind abhängig von

  • der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
  • der Grenzlänge,
  • der Bodenrichtwertzone und
  • der Anzahl der Flurstücke.

Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Sie müssen die vorgezogene Flurstücksbildung nach spätestens einem Jahr umsetzen.

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Sie können die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) online beantragen.                       

  • Sie stellen den Antrag bei einer zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen.
  • Das Flurstück wird gebildet.
  • Das Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übertragen.
  • Die örtlichen Vermessungsarbeiten werden vorbereitet.
  • Sie übernehmen den Eintrag aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit.

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle
Anskat, Dirk - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Zur Viehbörse 1
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5630850
0391 6078773
0177 3203519

Mo. - Do. 07:00 - 16:15 Uhr

Fr. 07:00 - 13:30 Uhr

Weitere Stellen
Baranowski, Michael - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Huttenstr. 3
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 735610
0391 7356110
Reinhardt, Dirk - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Ankerstraße 15
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 594170
0391 5419546
Hartmann, Dietwalt - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Ankerstraße 15
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 594170
0391 5419546
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821