Vormundschaft beantragen
Beschreibung
Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.
38820 Halberstadt, Stadt
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen
- Erziehungshilfe beantragen
- Familien- und Erziehungsberatung beantragen
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Kindernotruf
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären
- Vormundschaft beantragen