Änderung von Fahrzeugdaten beantragen
Beschreibung
Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von einer Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet und von der zuständigen Behörde in den Fahrzeugdokumenten berichtigt werden.
Die Änderung der technischen Daten wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einen Technischen Dienst begutachtet oder es erfolgte eine Abnahme durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten nachzuweisen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
- Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen: - Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- ggf. Anbauabnahme
- ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung; Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
- Gutachten oder Abnahmebestätigung, ggf. Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Personalausweis oder Reisepass (bzw. ausländischer Ausweis) mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Die Änderung der technischen Daten muss entsprechend der auf dem Gutachten angegebenen Frist „unverzüglich“ oder „bei nächster Befassung“ beantragt werden. Wenn eine technische Änderung nicht eingetragen werden muss, ist dies vermerkt.
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Eine Änderung der Technikdaten ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
nicht erforderlich
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Die Änderung der Technikdaten muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung der technischen Daten beantragen.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Die Änderung der technischen Daten muss persönlich beantragt werden.
Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.
Nutzen Sie die Onlineterminvergabe:
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
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26121 Oldenburg
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
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Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen