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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Änderung von Fahrzeugdaten beantragen

Beschreibung

Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von einer Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet und von der zuständigen Behörde in den Fahrzeugdokumenten berichtigt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der technischen Daten wurde durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einen Technischen Dienst begutachtet oder es erfolgte eine Abnahme durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten nachzuweisen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
  • Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
    zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • ggf. Anbauabnahme
  • ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis
  • gültige Hauptuntersuchung; Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
  • Gutachten oder Abnahmebestätigung, ggf. Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
  • Personalausweis   oder   Reisepass (bzw. ausländischer Ausweis) mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der technischen Daten muss entsprechend der auf dem Gutachten angegebenen Frist „unverzüglich“ oder „bei nächster Befassung“ beantragt werden. Wenn eine technische Änderung nicht eingetragen werden muss, ist dies vermerkt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Eine Änderung der Technikdaten ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

nicht erforderlich

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der Technikdaten muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung der technischen Daten beantragen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der technischen Daten muss persönlich beantragt werden.

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Nutzen Sie die Onlineterminvergabe:

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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